Streaming ist das neue Fernsehen. So sehen es zumindest viele jüngere und immer mehr ältere Zuschauer. Denn der Vorteil liegt klar auf der Hand: Per Knopfdruck einen Wunschfilm starten und beliebig unterbrechen. Das ist wie das Anschauen einer DVD oder Blu-ray, nur eben per Streaming. Einen Nachteil hat diese Art des Fernsehens: Die Zuschauer müssen eine Mitgliedschaft bei einem der Streaming-Portale haben oder per Stream zahlen. Zudem ist Streaming zwar auf einem Smart-TV sowie auf Smartphone, Tablet und Computer problemlos möglich, wenn Filme aber auf einem normalen Fernseher konsumiert werden sollen, sind eine eigene Streaming-Technik sowie ein Internetanschluss erforderlich. Umsetzbar sind solche Streams per Dongle wie Apple TV, Google Chromecast oder Amazon Fire, steuerbar per App, Fernbedienung oder Tastatur/Maus. Beim Streamen passt sich die Bildqualität bei den meisten Anbietern der verfügbaren Bandbreite an.
Welche Angebote sind bei Streaming-Portalen zu finden?
Streaming-Portale senden kein Live-Fernsehen. Das Angebot ist eher mit einer Videothek vergleichbar, bei der Zuschauer Filme auswählen und starten können. Im Allgemeinen stehen dabei Filme, Serien sowie Dokumentationen zur Auswahl. Die meisten großen Portale bieten per Streaming Zehntausende von Filmen, aus denen die Zuschauer wählen können. Ähnlich wie bei Video On Demand der großen Online-Videotheken haben die Anbieter viele Kinofilme im Programm, sobald diese im Kino gelaufen sind bzw. für DVDs freigegeben sind. In Ausnahmefällen gibt es sogar bereits kurz nach dem Kinostart die ersten Streams. Einige Anbieter punkten zudem mit eigenen Serien, die exklusiv für das Streaming-Portal produziert werden und nur dort abrufbar sind.
Ist Streaming legal?
Sofern Zuschauer auf offizielle Angebote regulärer Streaming-Portale zurückgreifen, ist das Streaming ein ganz normaler Filmkonsum wie bei einer gekauften DVD. Es gibt jedoch illegale Anbieter, die Filme ohne Genehmigung der Rechteinhaber zugänglich machen. Wer dort Medien konsumiert, muss nach aktueller Rechtsprechung ggf. sogar als Zuschauer mit Abmahnungen rechnen, obwohl er selbst keine illegalen Inhalte ins Internet stellt.
Gibt es einen Unterschied von Video On Demand und Streaming?
Grundsätzlich sind Video On Demand (Video auf Wunsch) und Streaming gleichbedeutend. In beiden Fällen sieht der Zuschauer einen Film, für den er bezahlt. Die Bereitstellung erfolgt über das Internet. Video On Demand hat aber weitere Varianten. Beim sogenannten „Download To Own“ (Kauf) lädt der Zuschauer den gekauften Film auf seinen Computer/Rekorder-Festplatte und kann ihn jederzeit ohne Einschränkung nutzen. „Download To Rent“ (Miete) begrenzt die Verfügbarkeit auf eine bestimmte Dauer. Andere Formen erlauben nur Streaming. Dieses ist gleichbedeutend mit „Pay Per View“ (Zahlen fürs Ansehen) oder „Pay Per Subscription“ (Zahlen in Form einer Mitgliedschaft/eines Abos). Der Zuschauer zahlt, sieht den Film und hat keine weiteren Rechte daran. Allerdings stellen die meisten Portale die einmal bezahlten Filme befristet oder unbefristet im Kunden-Account auf Abruf bereit. In allen Varianten des Streamings erhält der Kunde jedoch keine physikalische Datei zur Eigennutzung. Das ist nur bei den genannten sowie ähnlichen Formen des Video On Demand möglich.
Welche Streaming-Portale gibt es?
Es gibt unzählige Streaming-Portale. Jedoch haben sich in den letzten Jahren nur eine paar als konkurrenzfähig herauskristallisiert. Die wichtigsten davon sind:
- Maxdome
Maxdome ist ein Angebot von ProSiebenSat1.Media und bezeichnet sich selbst als größte deutsche Online-Videothek. Über 50.000 Serien und Filme sind abrufbar. Maxdome nutzt ein Abosystem. Die Zuschauer zahlen monatlich und haben Zugriff auf das Angebot. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich zu registrieren und einzelne Filme gegen Gebühr zu streamen. - Netflix
Netflix gilt als das führende und größte Streaming-Portal. Zuschauer zahlen eine Gebühr pro Monat und können dabei aus drei jederzeit kündbaren Abos wählen. Achtung: Das Basis-Abo enthält kein HD! Netflix bietet eine riesige Auswahl, zu der auch bekannte Eigenproduktionen wie die preisgekrönte Serie House Of Cards gehören. - Amazon Prime/Amazon Video
Amazon Video ist Teil von Amazon Prime. Der Nutzer zahlt eine Jahresgebühr für Vorzüge wie schnellere und kostenlose Lieferung, Exklusivangebote sowie Speicherplatz, Musik und Filme. Das komplette Filmangebot Amazon Film ist in Prime enthalten. Allerdings steht den Prime-Mitgliedern nur ein Teil des Angebots kostenfrei zur Verfügung. Viele Serien und Filme müssen einzeln bezahlt werden. Auch Amazon punktet mit Exklusivserien.
Amazon Video ist aus Lovefilm und Amazon Instant Video hervorgegangen. Wie bisher können Kunden auch Videos physikalisch ausleihen. - Videoload
Das Portal Videoload ist eigentlich ein klassischer Video-On-Demand-Anbieter und gehört zur Telekom. Allerdings können Zuschauer auch Filme und Serien per Streaming sehen. Insgesamt stehen 15.000 Angebote zur Verfügung. Die Bezahlung erfolgt pro Filme bzw. pro Filmpaket. - Apple iTunes
Auch Apple ist ein riesiger Streaming-Anbieter. Neben Video-on-Demand-Angeboten können Apple-Nutzer aus dem Filmangebot wählen. Je nach Wunsch lassen sich die Filme herunterladen oder streamen. Eine Mitgliedschaft in klassischer Form gibt es nicht, der Konsum wird pro Filme abgerechnet. Apple-Geräte sowie iTunes-App/-Zugang sind Voraussetzung. - Videobuster
Der deutsche Anbieter Videobuster ist ebenfalls als Online-Videothek gestartet. Noch heute können Nutzer Filme per Post ausleihen. Inzwischen gibt es jedoch auch attraktive Streaming-Angebote. Für das Streaming fallen Kosten pro Film an.